Zur Einrichtung des Bauwassers wird eine ¾ Zoll Entnahmearmatur mit integrierten Systemtrenner (Typ BA) vom Wasserwerk geliefert und auch montiert. Das Bauwasser ist mit der Flüssigkeitskategorie 4 abgesichert. Für die Montage ist es erforderlich, dass zur Anbringung die Anschlussleitung bauseits im Vorfeld freigelegt ist. Der Bauwasseranschluss ist ab erfolgter Montage grundsätzlich für den Zeitraum des geplanten Abrisses zulässig. Die Entnahmearmatur kann anschließend weiterhin genutzt werden, der Grundstückseigentümer verpflichtet sich in diesem Fall konkret dann selbständig eine Überprüfung im Jahresrhythmus vornehmen zu lassen.
Die an den Zweckverband zur Wasserversorgung „Rauher-Berg-Gruppe“ zu erstattenden Material- und Arbeitskosten für die Entnahmearmatur des Bauwassers belaufen sich nach aktuellem Stand derzeit auf 276,26 € netto zzgl. 7,00% USt.
Gemäß geltender Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung „Rauher-Berg-Gruppe“ (BGS/WAS) beträgt die Gebühr für Bauwasser nach aktuellem Stand 0,09 € netto zzgl. 7,00 % USt. je Kubikmeter umbauter Raum. Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Gebühr 1,98 € netto zzgl. 7,00% USt. pro Kubikmeter entnommenen Wassers.