Abkochgebot in Bibertal und in der Gemeinde Kötz
3.7.2026, 18:30 Uhr
Am Übergabeschacht Kötz wurden bei einer Probenahme vom 1.7.2026 zwei E-Coli nachgewiesen. Die Ursache ist derzeit unklar. Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Günzburg hat für die Nutzer der Wasserversorgungsanlage (WVA) Bibertal und der Gemeinde Kötz deshalb erneut ein vorsorgliches Abkochgebot ausgesprochen. Da sich der betroffene Übergabeschacht nach Kötz an einer Trinkwasserringleitung befindet, die unter anderem von Kötz in Richtung Bibertal Wasser liefert, ist nicht auszuschließen, dass verkeimtes Wasser in die nachfolgende WVA Bibertal gelangt. Es wird eine weitergehende Ursachenforschung durchgeführt. Weitere Proben sind geplant. Die Ergebnisse werden in den nächsten Tagen erwartet.
Was ist zu tun?
Für das betroffene Leitungsnetz gilt ein Abkochgebot, um eventuelle Krankheitserreger abzutöten. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine. Das Wasserwerk der Rauher-Berg-Gruppe informiert Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.